1. Bau der Heilandskapelle
Die Behandlung der Kriegsgefangenen war maßgeblich von den Postulaten der Haager Konvention beeinflusst, deren Paragraph 4 formulierte:
„Die Kriegsgefangenen stehen unter der Gewalt der feindlichen Regierung, nicht in der Gewalt der Personen oder der Abtheilungen, die sie gefangen genommen haben. Sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden. Alles, was ihnen persönlich gehört, verbleibt ihr Eigenthum, ausgenommen Waffen, Pferde und Schriftstücke militärischen Inhalts." Den auf diese Weise geschützten Gefangenen gewährte der Artikel 18 zudem: |
"Den Kriegsgefangenen wird in der Ausübung ihrer Religion und in der Theilnahme am Gottesdienste volle Freiheit gelassen, unter der einzigen Bedingung, daß sie sich den Ordnungs- und Polizeivorschriften der Militärbehörde fügen.“
Das Deutsche Reich war bereit, die Einhaltung dieser Vereinbarungen von neutralen Inspekteuren überwachen zu lassen. Deren Einfluss war erheblich.
Schweizerische und US-amerikanische Vertreter des CVJM (Christlicher Verein Junger Männer) erwirkten bei den deutschen Behörden die Erlaubnis, zunächst in den Lagern Göttingen und Crossen, ab 1915 auch in Frankfurt (Oder), gemeinnützige Lesehallen für die kulturellen Bedürfnisse der Gefangenen errichten zu dürfen. Der Anstoß zum Bau war gegeben.
Die Halle entstand im Jahr 1915 als eine leicht gebaute, geräumige Holzskelettkonstruktion. Der integrierte Turm wurde mit großen Fenstern ausgeführt und diente den Wachmannschaften als Beobachtungsposten. Die Wände der Halle bestanden aus einer Verplankung, die zur Außenseite hin mit zugesägten Rundhölzern verblendet wurde; noch heute erweckt das Gebäude den – falschen - Eindruck eines massiven Blockhauses. Das Dach wurde mit einfacher Dachpappe gedeckt.
Zu den Zimmerarbeiten zog die Lagerleitung die Gefangenen selbst heran. Insbesondere deren künstlerische Fähigkeiten kamen in der Ausstattung der Halle vielfältig zur Anwendung.